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Grundsätze der Zusammenarbeit

Kindergärten und Grundschule verbindet die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Kinder. In Absprache mit dem Träger der Einrichtungen koordinieren Schulleitung und Kindergartenleitung die Gestaltung und Durchführung der Kooperation.

Das gemeinsame Anliegen von Kindergarten und Schule ist es, sich mit einer guten und sachbezogenen Kooperation für das Wohl der Kinder in der Übergangsphase besonders verantwortlich zu fühlen. Entscheidungen zur Einschulung finden so eine sichere Grundlage. Die Kooperationspartner informieren sich wechselseitig über ihre Ziele und Planungen und stimmen ihre Vorgehensweisen bei der Elternarbeit auf der Grundlage des Arbeitsplans miteinander ab. Kindergärten und Grundschule einigen sich über die Inhalte von Elterninformationen bezüglich des Übergangs und vertreten diese nach Abstimmung einheitlich.

  • Kindergarten und Grundschule tauschen sich über ihr pädagogisches Verständnis und über ihre Konzeption aus.
  • Die Kooperationslehrkraft berichtet in den Teamsitzungen der Klassenstufen 1 und 2 regelmäßig über die Zusammenarbeit mit den Kindergärten und berät die Kolleginnen bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres.
  • Die Kindergartenleiterinnen informieren in den Teamsitzungen ihrer Einrichtungen regelmäßig über die Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Jedes Kind erhält unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen die Möglichkeit, zu dem Zeitpunkt eingeschult zu werden, der seiner individuellen Lernbiografie am besten entspricht.

Die Frage nach dem individuell richtigen Einschulungszeitpunkt muss von den Beteiligten (Eltern, Erzieherinnen, beratenden Lehrern) gemeinsam beraten werden. Eine besondere Herausforderung ist die Entscheidung über den Schuleintritt der 5-jährigen Kinder (Erweiterung des Stichtags 30. September für das gesamte 6. Lebensjahr).

  • Grundbedingung für die Einschulung ist die Körperliche Schulfähigkeit, die vom Gesundheitsamt festgestellt wird.
  • Die Schulleitung der Grundschule legt bei der Entscheidung des Schuleintritts großen Wert auf die Beurteilung der Schulfähigkeit des Kindes durch die Fachkräfte des Kindergartens und der Grundlage der abgestimmten pädagogischen Standards.

Alle Inhalte und Organisationsformen der Kooperation werden in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresarbeitsplan zusammenfasst.